Zentrale Dienste

Die Compliance Organisation

Im Jahr 2017 hat die Firma Hartmann Spezialkarosserien GmbH ein Compliance-Management-System aufgebaut. Die bisherigen Regelungen wurden in einem ganzheitlichen Compliancesystem zusammengeführt. Ziel war die Erfüllung von Anforderungen im Internationalen Wettbewerb, insbesondere in der Zusammenarbeit mit den Fahrgestelllieferanten wie der Daimler AG oder der Volkswagen AG. Die einheitlichen Verhaltensstandards wurden in unsere Compliance-Richtlinie eingearbeitet und sind jedem Mitarbeiter jederzeit über das Intranet zugänglich. Zur Sicherung und Vermittlung aktueller Complinacestandards werden in regelmäßigen Abständen externe Fachleute zu In-house-Schulungen herangezogen. Als vorerst letzter Baustein unseres Compliance-Management-Systems wurde im April 2019 ein Ombudsmannsystem eingeführt.

HINWEISGEBERSYSTEM

Corporate Compliance ist heute aus keinem Unternehmen wegzudenken. Mit diesem Kodex gibt die HARTMANN SPEZIALKAROSSERIEN GmbH ihren Mitarbeitern klare Richtlinien an die Hand, die im Arbeitsalltag beachtet werden müssen.

Zur Umsetzung der Unternehmensregelwerke, aber auch, um Gesetzes- oder interne Regelverletzungen bekämpfen zu können sowie den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die HARTMANN SPEZIALKAROSSERIEN GmbH aufgrund der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden), die sich zum Ziel gesetzt hat, Personen zu schützen, die Verstöße melden, ein Hinweisgebersystem implementiert. Dieses dient uns als zentrales Instrument für die Meldung von Verdachtsfällen in der HARTMANN SPEZIALKAROSSERIEN GmbH. Um die Vertrauensstellung des Systems zu unterstreichen, haben wir die interne Meldestelle bei einem unabhängigen, externen Anwalt eingerichtet.
Das Hinweisgebersystem steht allen Beschäftigten sowie Geschäfts- und Kooperationspartnern oder weiteren Stakeholdern als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung, die einen vertraulichen und anonymen Hinweis auf den Verdacht einer solchen Straftat oder ähnlich schweren Unregelmäßigkeiten mit Bezug zur HARTMANN SPEZIALKAROSSERIEN geben wollen. Aufgrund der Vertraulichkeit und Anonymität der Hinweise ist sichergestellt, dass die Identität von Hinweisgebern zuverlässig geschützt und nicht offengelegt wird. Jede dort gemeldete Information wird von unserem externen Chief Compliance sowie Datenschutzbeauftragten geprüft – so führt garantiert kein Hinweis zu einer übereilten Reaktion oder Vorverurteilung. Das Hinweisgebersystem bietet der HARTMANN SPEZIALKAROSSERIEN damit die Möglichkeit, sehr schnell auf Missstände zu reagieren, Reputationsschäden abzuwenden und interne Prozesse zu verbessern und dadurch zur Stärkung des Vertrauens der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner in die Integrität und Reaktionsfähigkeit der HARTMANN SPEZIALKAROSSERIEN sowie eines effizienten Compliance-Management-Systems beizutragen.
Bei Verstößen wenden Sie bitte an:

Rechtsanwalt Dr. Jens Müller
Winkeler Straße 76
65366 Geisenheim
Tel.: 06722/994 994 8
E-Mail: info@rechtsanwalt-geisenheim.de

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes besteht weiterhin seit dem 02.Juli 2023 die Möglichkeit die Meldekanäle des Bundesamtes für Justiz zu nutzen. Auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz sind Meldekanäle veröffentlicht, über die sich hinweisende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. Dabei sind Meldungen in elektronischer, schriftlicher, telefonischer oder persönlicher Form bei der externen Meldestelle des Bundes möglich.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt in Deutschland, ist EU-DSGVO konform und erfüllt die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie.